Garantieverlängerung – Allgemeine Bedingungen
GARANTIEVERLÄNGERUNG – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. WAS IST DIE GARANTIEVERLÄNGERUNG?
Die Garantieverlängerung ist ein kostenpflichtiges Zusatzangebot der Bodyfit Handels KG. Sie verlängert den Garantieschutz für Ihr Gerät über die Bodyfit Verkäufergarantie bzw. die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus und sichert Sie gegen Material- und Verarbeitungsfehler bei bestimmungsgemäßer Nutzung ab.
Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung. Sie tritt zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten hinzu und schränkt diese nicht ein.
Der Erwerb ist ausschließlich gemeinsam mit dem Kauf des Geräts in derselben Bestellung möglich. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.
Jede Garantieverlängerung gilt für genau ein Gerät. Für mehrere Geräte ist je Gerät eine eigene Garantieverlängerung zu erwerben. Die Garantieverlängerung muss der Preisstufe entsprechen, in die der Kaufpreis des Geräts fällt (Abschnitt 5).
1a. GARANTIEGEBER
Bodyfit Handels KG
Wiener Straße 190, 4020 Linz, Österreich
E-Mail: info@bodyfit-shop.at
Telefon: +43 5356 90990
Firmenbuchnummer: FN 576312v
UID-Nr.: ATU78086615
2. ABGRENZUNG ZUR GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG
| Aspekt | Gesetzliche Gewährleistung | Garantieverlängerung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 922–933 ABGB (zwingend) | freiwillige Vereinbarung |
| Dauer | 2 Jahre ab Übergabe; nach einer Verbesserung bis zu 3 Jahre | +1, +2 oder +3 Jahre im Anschluss an die Verkäufergarantie bzw. an die gesetzliche Gewährleistungsfrist |
| Voraussetzung | Mangel muss bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein | Material- oder Verarbeitungsfehler bei bestimmungsgemäßem Gebrauch |
| Beweislast | erste 12 Monate: Vermutung zugunsten des Käufers | Nachweis des Fehlers durch den Kunden |
| Kosten | kostenlos | kostenpflichtig, Einmalzahlung |
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben vollständig unberührt. Solange die gesetzliche Gewährleistungsfrist läuft, gelten diese Rechte vorrangig und ohne die in diesen Bedingungen genannten Einschränkungen.
3. UMFANG DER GARANTIEVERLÄNGERUNG
Abgedeckt sind:
- Materialfehler bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Verarbeitungsfehler, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen
- vorzeitiger Ausfall wesentlicher Komponenten bei normalem Gebrauch gemäß Bedienungsanleitung
Nicht abgedeckt sind:
- natürlicher Verschleiß, insbesondere von Polstern, Griffen, Zugseilen, Laufgurten, Riemen, Federn, Seilen, Schlaufen, Rollen und Lagern
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Verbrauchsmaterialien (Batterien, Leuchtmittel, Dichtungen, Filter)
- Sturz-, Transport- oder Wasserschäden
- Schäden durch unsachgemäße Reparaturen Dritter
- rein optische Mängel oder witterungsbedingte Veränderungen von Oberflächen ohne Beeinträchtigung der Funktion
- Schäden durch Überspannung, Blitzschlag oder fehlerhafte Elektroinstallation
- Schäden durch Frost, Kalk oder ungeeignete Wasserpflege
- Umwelteinflüsse bei bestimmungswidrigem Einsatzort
4. LAUFZEIT & BEGINN
Die Garantieverlängerung schließt unmittelbar an die Bodyfit Verkäufergarantie an. Besteht für ein Produkt keine Verkäufergarantie, schließt sie an die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren an.
Produkte mit Verkäufergarantie (3 Jahre ab Kauf):
+1 Jahr – Garantieschutz bis 4 Jahre ab Kauf
+2 Jahre – Garantieschutz bis 5 Jahre ab Kauf
+3 Jahre – Garantieschutz bis 6 Jahre ab Kauf
Produkte ohne Verkäufergarantie:
+1 Jahr – Garantieschutz bis 3 Jahre ab Kauf
+2 Jahre – Garantieschutz bis 4 Jahre ab Kauf
+3 Jahre – Garantieschutz bis 5 Jahre ab Kauf
Welche Produkte eine Verkäufergarantie haben, finden Sie in unseren Bedingungen zur Verkäufergarantie.
Beispiel: Kauf eines Laufbands am 15. April 2026. Die Verkäufergarantie endet am 15. April 2029. Eine Verlängerung um +2 Jahre läuft vom 16. April 2029 bis zum 15. April 2031.
Eine Reparatur oder ein Austausch während der Garantiezeit setzt die Garantiefrist nicht neu in Lauf und verlängert sie nicht. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
5. KOSTEN
Der Preis der Garantieverlängerung richtet sich nach dem Kaufpreis des jeweiligen Geräts und der gewählten Laufzeit. Es gelten folgende Festpreise (in Euro, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
| Kaufpreis des Geräts | +1 Jahr | +2 Jahre | +3 Jahre |
|---|---|---|---|
| bis 749 € | 39,00 € | 69,00 € | 99,00 € |
| 750 – 999 € | 49,00 € | 84,00 € | 119,00 € |
| 1.000 – 1.249 € | 59,00 € | 99,00 € | 139,00 € |
| 1.250 – 1.499 € | 69,00 € | 114,00 € | 159,00 € |
| 1.500 – 1.749 € | 79,00 € | 129,00 € | 179,00 € |
| 1.750 – 1.999 € | 89,00 € | 144,00 € | 199,00 € |
| 2.000 – 2.499 € | 109,00 € | 174,00 € | 239,00 € |
| 2.500 – 2.999 € | 129,00 € | 204,00 € | 279,00 € |
| 3.000 – 3.449 € | 149,00 € | 234,00 € | 319,00 € |
| 3.450 – 3.549 € | 159,00 € | 249,00 € | 339,00 € |
| 3.550 – 3.999 € | 169,00 € | 264,00 € | 359,00 € |
| 4.000 – 4.999 € | 209,00 € | 324,00 € | 439,00 € |
| ab 5.000 € | 249,00 € | 499,00 € | 749,00 € |
Maßgeblich ist der tatsächlich bezahlte Kaufpreis des einzelnen Geräts. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung zum Produktkauf. Der Preis wird im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen.
Wurde eine Garantieverlängerung einer niedrigeren Preisstufe gewählt, als es dem Kaufpreis des Geräts entspricht, informieren wir Sie. Sie können dann den Differenzbetrag nachzahlen; andernfalls stornieren wir die Garantieverlängerung und erstatten den bezahlten Betrag in voller Höhe.
6. GELTUNGSBEREICH
Gültig für:
- Produkte, die über bodyfit-shop.at gekauft wurden
- ausschließlich Neuware
- alle Geräte unseres Sortiments, insbesondere Ausdauer- und Kraftgeräte, Pilates-Geräte, Outdoor-Fitnessgeräte, Wellness-Produkte sowie Zubehör
Nicht garantieverlängerungsfähig:
- Verschleißteile
- Verbrauchsmaterialien
- Bekleidung und Textilien
- B-Ware, Vorführgeräte und Gebrauchtware
- Gutscheine und Dienstleistungen
Räumliche Geltung: Lieferungen innerhalb der EU und des EWR.
7. GARANTIEFALL – SO FUNKTIONIERT'S
Schritt 1 – Kontaktaufnahme unter info@bodyfit-shop.at oder +43 5356 90990. Bestellnummer und Kaufbeleg bereithalten.
Schritt 2 – Fehler so genau wie möglich beschreiben; Fotos oder ein kurzes Video helfen uns sehr.
Schritt 3 – Kaufbeleg und Nachweis der Garantieverlängerung übermitteln.
Schritt 4 – Prüfung innerhalb von 14 Werktagen. Gegebenenfalls ist eine Einsendung des Geräts erforderlich.
Schritt 5 – Entscheidung und Abwicklung gemäß Abschnitt 8.
Meldefrist: Bitte melden Sie einen Garantiefall innerhalb von zwei Monaten, nachdem Sie den Defekt festgestellt haben. Eine rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. Diese Frist gilt ausschließlich für die freiwillige Garantie; für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gilt keine Meldefrist.
Die Geltendmachung ist für Sie kostenlos. Im berechtigten Garantiefall tragen wir auch die Versandkosten.
8. LEISTUNG IM GARANTIEFALL
Im berechtigten Garantiefall leisten wir nach folgendem Stufenmodell. Die Wahl der Stufe liegt bei uns:
Stufe 1 – Reparatur des Geräts. Wir können die Reparatur selbst durchführen oder durch den Hersteller oder einen von uns beauftragten Servicepartner durchführen lassen.
Stufe 2 – Ist eine Reparatur nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden: Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät. Ist das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar, erfolgt der Austausch gegen ein Nachfolge- oder vergleichbares Modell. Die Garantieverlängerung gilt für das Ersatzgerät bis zu ihrem ursprünglichen Ende weiter.
Stufe 3 – Ist auch ein Austausch nicht möglich: Erstattung zum Zeitwert.
Zeitwerterstattung
Eine Erstattung des vollen Kaufpreises ist im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen. Die Erstattung erfolgt ausschließlich zum Zeitwert. Dieser trägt der bisherigen Nutzungsdauer des Geräts Rechnung und beträgt:
im 3. Jahr ab Kauf – 50 % des Kaufpreises
im 4. Jahr ab Kauf – 40 % des Kaufpreises
im 5. Jahr ab Kauf – 30 % des Kaufpreises
im 6. Jahr ab Kauf – 20 % des Kaufpreises
Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Defekt bei uns gemeldet wird. Die Erstattung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Mit der Erstattung zum Zeitwert ist die Garantieverlängerung erfüllt und endet; der Preis der Garantieverlängerung wird nicht zusätzlich erstattet.
Begrenzung
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Unsere Leistung aus dieser Garantie ist in jedem Fall auf den Zeitwert des betroffenen Geräts begrenzt. Nicht ersetzt werden Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Kosten für Ersatzgeräte sowie Aufwendungen für Ab- und Wiederaufbau, soweit diese nicht Teil der von uns beauftragten Reparatur sind.
Diese Regelungen gelten ausschließlich für die freiwillige Garantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt; innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gelten diese vorrangig und ohne die hier genannten Einschränkungen.
9. AUSSCHLÜSSE
Die Garantieverlängerung gilt nicht bei:
- natürlichem Verschleiß und normaler Abnutzung
- unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Reparaturen oder Veränderungen durch Dritte, die den Defekt verursacht haben
- überwiegend gewerblicher oder kommerzieller Nutzung (z. B. Fitnessstudios, Hotels, Physiotherapiepraxen), wenn das Gerät für den Heimgebrauch verkauft wurde
- Wasserschäden, sofern das Gerät nicht als wasserbeständig gekennzeichnet ist
- Schäden durch Überspannung, Blitzschlag oder fehlerhafte Elektroinstallation
- Schäden durch Frost, Kalk oder ungeeignete Wasserpflege
- Umwelteinflüssen bei bestimmungswidrigem Einsatzort, etwa dauerhafter Aufstellung eines Geräts im ungeschützten Außenbereich, das nicht ausdrücklich für den Außenbereich bestimmt ist
- fehlendem oder unvollständigem Kaufnachweis
- Nichtbeachtung vorgeschriebener Wartungs- und Pflegehinweise
10. ÜBERTRAGBARKEIT
Die Garantieverlängerung ist an den Erstkäufer und den Original-Kaufbeleg gebunden und nicht übertragbar. Bei Weiterverkauf des Produkts erlischt der Anspruch aus der Garantieverlängerung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
11. WIDERRUF, RÜCKABWICKLUNG & KÜNDIGUNG
Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Ihnen steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu (§ 11 FAGG). Die vollständige Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit der Kaufbestätigung. Der Widerruf der Garantieverlängerung kann unabhängig vom Produktkauf erfolgen; der Kauf des Geräts bleibt davon unberührt. Ein formloses Schreiben, etwa per E-Mail, genügt.
Widerruf richten an:
Bodyfit Handels KG, Wiener Straße 190, 4020 Linz
E-Mail: info@bodyfit-shop.at, Telefon: +43 5356 90990
Sie können den Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen" auf www.bodyfit-shop.at erklären.
Rückabwicklung des Gerätekaufs
Wird der Kauf des Geräts rückabgewickelt – etwa durch Widerruf, Rücktritt, Wandlung oder Stornierung –, endet die zugehörige Garantieverlängerung automatisch. Wir erstatten den Preis der Garantieverlängerung in voller Höhe, sofern bis dahin keine Leistung aus der Garantieverlängerung erbracht wurde.
Kündigung
Die Garantieverlängerung ist eine einmalige, im Voraus bezahlte Vereinbarung ohne wiederkehrende Leistungen. Eine ordentliche Kündigung ist daher nicht vorgesehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Endet die Garantieverlängerung aufgrund eines solchen Rechts vorzeitig, erstatten wir den Preis anteilig für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufene Laufzeit der Garantieverlängerung (Abschnitt 4).
12. VERHÄLTNIS ZU HERSTELLERGARANTIEN
Einige Produkte werden mit einer eigenständigen Herstellergarantie geliefert. Die Garantieverlängerung der Bodyfit Handels KG besteht unabhängig davon und ersetzt diese nicht. Die Bedingungen der Herstellergarantie können abweichen; Sie finden sie in den Produktunterlagen oder auf der Website des Herstellers.
Im Garantiefall prüfen wir, ob der Schaden unter die Herstellergarantie, die gesetzliche Gewährleistung, die Bodyfit Verkäufergarantie oder die Garantieverlängerung fällt, und wickeln über den jeweils passenden Weg ab.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher in der EU gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates, soweit diese günstiger sind (Art. 6 Rom-I-Verordnung).
Gerichtsstand
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort). Für Unternehmer wird Linz als Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Textform
Diese Bedingungen erhalten Sie zusammen mit der Bestellbestätigung per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Bitte bewahren Sie diese E-Mail für Ihre Unterlagen auf.
Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen für zukünftige Verträge zu ändern. Für bereits bestehende Garantieverlängerungen gelten die zum Kaufzeitpunkt gültigen Bedingungen.
Stand: September 2026 | Bodyfit Handels KG, Linz, Österreich
