Garantieverlängerung – Allgemeine Bedingungen
1. Allgemeine Informationen
Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung der Bedingungen für den Erwerb einer Garantieverlängerung bei der Bodyfit Handels KG (nachfolgend „Garantiegeber“).
Die Garantieverlängerung stellt keine Versicherung dar, sondern eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung des Verkäufers.
Es besteht kein Versicherungsverhältnis, keine versicherungsrechtliche Risikodeckung und keine Leistungspflicht unabhängig von den nachfolgenden Bedingungen.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Maßgeblich sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
2. Garantiegeber
Bodyfit Handels KG
Wiener Straße 190
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 5356 90990
E-Mail: info@bodyfit-shop.at
Web: www.bodyfit-shop.at
3. Abgrenzung zu Gewährleistung und Verkäufergarantie
Die Garantieverlängerung besteht zusätzlich zu:
-
der gesetzlichen Gewährleistung und
-
der Verkäufergarantie der Bodyfit Handels KG.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen und werden durch die Garantieverlängerung weder ersetzt noch eingeschränkt.
4. Voraussetzungen für den Abschluss
Eine Garantieverlängerung kann ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden:
-
ausschließlich bei privater Nutzung des Gerätes
(max. 3 Stunden tägliche Nutzung im Privathaushalt) -
nur für ausdrücklich gekennzeichnete Produkte
-
nur zeitgleich mit dem Gerätekauf
Ein nachträglicher Abschluss einer Garantieverlängerung ist ausgeschlossen.
Für semiprofessionelle oder gewerbliche Nutzung bietet der Garantiegeber gesonderte Wartungs- oder Servicevereinbarungen an.
5. Garantiebeginn und Laufzeit
Der Garantieschutz aus der Garantieverlängerung beginnt frühestens nach Ablauf:
-
der gesetzlichen Gewährleistung und
-
einer etwaigen Herstellergarantie,
sofern die Garantieverlängerung vollständig bezahlt wurde.
Die Laufzeit beträgt – je nach gewählter Option – 1, 2 oder 3 zusätzliche Jahre.
6. Geltungsbereich
Die Garantieverlängerung kann ausschließlich geltend gemacht werden für:
-
Garantienehmer mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland
-
Geräte, die in Österreich oder Deutschland betrieben werden
7. Umfang der Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung gilt ausschließlich für das im Kaufbeleg bezeichnete Gerät inklusive des im Original-Lieferumfang enthaltenen Zubehörs.
Der Garantiegeber übernimmt – nach eigener sachlicher Prüfung – die angemessenen, erforderlichen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Behebung eines garantiefähigen Schadens infolge von:
-
Materialfehlern
-
Konstruktionsfehlern
-
Produktionsfehlern
Die Leistungen können nach Wahl des Garantiegebers erfolgen durch:
-
Reparatur
-
Austausch einzelner Bauteile
-
Austausch des Gerätes durch ein gleichwertiges Gerät
Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht nicht.
8. Zeitwertbegrenzung der Garantieleistung
Die maximale Leistung aus der Garantieverlängerung ist auf den Zeitwert des Gerätes begrenzt.
Der Zeitwert entspricht dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich eines altersabhängigen Wertverlustes und berechnet sich wie folgt:
| Alter des Gerätes | Zeitwert in % des Kaufpreises |
|---|---|
| bis 1 Jahr | 100 % |
| über 1 bis 2 Jahre | 80 % |
| über 2 bis 3 Jahre | 70 % |
| über 3 bis 5 Jahre | 60 % |
| über 5 Jahre | 40 % |
Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, ist der Garantiegeber berechtigt, ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte bis zur Höhe des Zeitwertes bereitzustellen.
9. Ersatzgerät
Kann ein garantiefähiger Schaden nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, kann der Garantiegeber anstelle einer Reparatur ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte bereitstellen.
Die Bereitstellung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Geräten, Ersatzteilen und Technikern.
Ein Anspruch auf sofortige Lieferung oder feste Fristen besteht nicht.
10. Von der Garantieverlängerung ausgeschlossene Schäden und Teile
Kein Garantieschutz besteht insbesondere bei:
-
rein optischen Schäden (Kratzer, Lackschäden, Rahmenbeschädigungen ohne Funktionsbeeinträchtigung)
-
Schäden, für die Ansprüche aus Gewährleistung oder Herstellergarantie bestehen
-
betriebsbedingter Abnutzung
-
Verschleißteilen wie u. a. Rollen, Riemen, Lager, Seile, Ketten, Pedale, Polster, Sättel, Griffe, Laufmatten, Laufdecks, Bremsen, Federn, Batterien
-
Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Bedienfehler oder fehlende Wartung
-
Schäden durch nicht autorisierte Reparaturen, Umbauten oder Nachrüstungen
-
Schäden, die durch äußere Einwirkungen entstehen (z. B. Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Sturz, Diebstahl)
-
Softwarefehler, Viren oder Änderungen an Software oder Firmware
-
Folgeschäden, die nicht unmittelbar am Gerät entstehen
-
Kosten für Leih- oder Ersatzgeräte
11. Obliegenheiten des Garantienehmers
Der Garantienehmer ist verpflichtet:
-
den Garantiefall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, zu melden
-
Rechnungsnummer und Seriennummer anzugeben
-
den Schaden möglichst gering zu halten
-
das Gerät nicht ohne Zustimmung des Garantiegebers weiter zu betreiben
Bei Veräußerung des Gerätes endet die Garantieverlängerung.
Der neue Eigentümer kann innerhalb eines Monats eine Umschreibung beantragen.
Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt nur dann zu einer Kürzung oder zum Wegfall der Leistung, soweit die Obliegenheitsverletzung ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens war.
12. Garantieabwicklung
Der Garantiegeber prüft den gemeldeten Schaden sachlich und entscheidet auf Basis der vorliegenden Informationen und ggf. technischer Analyse, ob ein Garantiefall vorliegt und welche Maßnahme ergriffen wird.
13. Zahlung
Die Garantieverlängerung ist vollständig zu bezahlen.
Besteht zum Zeitpunkt des Schadensfalls kein vollständiger Zahlungseingang, besteht kein Leistungsanspruch, es sei denn, der Garantienehmer weist nach, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
14. Widerrufsrecht
Der Garantienehmer ist berechtigt, die Garantieverlängerung binnen 14 Tagen ab Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
15. Rücktritt, Rückabwicklung, Austausch
Wird der Gerätekauf rückabgewickelt oder im Rahmen eines Widerrufs zurückgenommen, endet auch die Garantieverlängerung und wird rückabgewickelt.
Bei Austausch des Gerätes im Rahmen der Gewährleistung geht die Garantieverlängerung auf das Ersatzgerät über.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Garantienehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Der Garantienehmer kann Ansprüche vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen.
17. Ansprechpartner
Bei Fragen oder im Garantiefall wende dich bitte direkt an den Garantiegeber:
Bodyfit Handels KG
Wiener Straße 190
4020 Linz
Telefon: +43 5356 90990
E-Mail: info@bodyfit-shop.at
