Garantieverlängerung
Allgemeine Bedingungen für Garantieverlängerungen
Du findest in diesem Informationsblatt eine Zusammenfassung des Garantieverlängerungsvertrages vor. Bitte lese Dir dieses Dokument vollständig durch. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Leistungen und Garantiefall
Für semiprofessionelle der auch gewerbliche Nutzungen bieten wir Dir oder unser Fitness-Service-Partner eine Wartungsvereinbarung an.
Garantieverlängerungen kannst Du nur auf gekennzeichnete Produkte beim Garantiegeber erwerben.
Der Garantiegeber leistet Dir im Garantiefall den Ersatz für notwendige Reparaturkosten des betroffenen Gerätes. Dies beläuft sich auf einen Maximalwert zur Höhe des Zeitwertes des betroffenen Gerätes nach Punkt 2d aufgrund folgender Fehler:
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- Produktionsfehler
Die Kosten für die Reparatur umfassen folgende Kosten: Ersatzteile, Arbeitslohn und Fahrtkosten des Technikers.
Die Reparatur – bzw. Austauscharbeiten werden durch den Garantiegeber beauftrage Techniker (oder durch den hauseigenen Techniker) durchgeführt und vergeben.
Kann ein ersatzpflichtiger Schaden nicht in Kürze behoben werden und Du kannst Dein Gerät nicht wie gewohnt aufgrund des Schadens benutzen, so erhälst Du anstelle des Reparaturkostenerstatzes ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte nach verfügbarer Lage. Es werden diesbezüglich keine zeitlichen Fristen vereinbart und somit Fristen gesetzt. Diese obliegen nach Geräteverfügbarkeit, Technikerverfügbarkeit und Lieferterminverfügbarkeit seitens des Garantiegebers.
Übersteigen die Reparaturkosten die Höhe des unter Punkt 2d definierten Zeitwert Deines Gerätes, gewährt Dir der Garantiegeber ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte, bis zur Höhe des Zeitwertes.
Der Zeitwert Deines Gerätes berechnet sich wie folgt:
Alter Deines Gerätes |
Zeitwert in % vom ursprünglichen Kaufpreis |
bis zu einem Jahr |
100 |
bis zu zwei Jahren |
80 |
bis zu drei Jahren |
80 |
bis zu fünf Jahren |
60 |
darüber hinaus |
40 |
- Schäden, die nicht die Funktion Deines versicherten Gerätes oder Zubehörs beeinträchtigen, darunter auch Kratzen, Schrammen und Schäden bei Lackierung oder am Rahmen.
- Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller bestehn.
- Schäden infolge betriebsbedingter Abnutzungen, sowie Schäden an Rollen, Riemen, Kugellager, Seile, Umlenkrollen, Pedalen, Polster, Sättel, Griffe, Griffflächen, Bremsen, Federn, Laufdecks, Laufmatten, Ketten, Leder- und Filzbremsen und Batterien.
- Schäden die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind. Ausgenommen sind hierbei selbst durchgeführte Teileaustausche aufgrund von Anweisung eines von Garantiegeber bestellten Technikers.
- Schäden oder Störungen, die durch selbstständige Reinigung Deines Gerätes behogen werden können (z.B. Verschmutzung).
- Schäden, die nicht unmittelbar am Gerät entstehen (Folgeschäden).
- Schäden, die Du vorsätzlich herbeigeführt hast.
- Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierfehler, Computerviren, sowie Schäden an externen Datenträgern.
- Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffener, nicht in Deinem Original-Lieferumfang enthaltener Hardware.
- Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch äußere Einwirkungen entstehen (z.B. Diebstahl, Feuchtigkeit, Feuer, Wasser, Sturz- oder Fallschäden, sowie Bedienfehler).
- Kosten von Leihgeräten
Leistungen aus der Garantieverlängerung können nur in Österreich oder Deutschland geltend gemacht oder erbracht werden.
- Was musst Du bei Eintritt des Garantiefalles beachten, welche vertraglichen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) hast Du und welche Folgen hat die Verletzung Deiner Mitwirkungspflichten?
Um die Leistungsvoraussetzungen überprüfen zu können, bestehen folgende Obliegenheiten:
- Den Garantiefall musst Du dem Garantiegeber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden telefonisch oder schriftlich mitteilen (über unsere Email-Adresse: info@bodyfit-shop.at) und unter Angabe der Rechnungsnummer, sowie Seriennummer des Gerätes anzuzeigen.
- Nach Eintritt des Garantiefalls musst Du als Garantienehmer, den Schaden so gering wie möglich halten.
- Veräußerst Du als Garantienehmer Dein Gerät, ist der Garantiegeber darüber zu unterrichten. Der Garantieschutz Deines Gerätes endet am Tag der Veräußerung. Der neue Erwerber kann jedoch innerhalb von einem Monat nach Gerätekauf beim Garantiegeber beantragen, die Garantieverlängerung auf ihn zu überschreiben.
Wird einer der oben genannten Obliegenheiten verletzt, können sich erhebliche rechntliche Nachteile ergeben. Dabei gilt:
- Erfolgt eine vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten geht der Leistungsanspruch verloren.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten ist der Garantiegeber berechtigt, die Leistungen in einem angemessenen Verhältnis entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Sofern durch Dich als Garantienehmer bewiesen wurde, dass die Obliegenheitsverletzungen nicht grob fahrlässig waren, bleibt der Leistungsanspruch bestehen.
- Bei arglistiger Verletzung einer Obliegenheit geht der Leistungsanspruch ebenfalls verloren.
- Wann und an wen erbringt der Garantiegeber die Leistungen?
- Du als Garantienehmer kannst im Schadensfall Deine nach diesen Bedingungen bestehenden Rechte unmittelbar und im eigenen Namen gegenüber dem Garantiegeber geltend machen.
- Der Garantiefall ist schnellstmöglich seitens des Garantiegebers zu prüfen und zu bearbeiten. Die Leistungen sind nach Mitteilung des Schadensfalls umgehend (nach Verfügbarkeit der Ersatzteile, Technikertermins etc.) durch den Garantiegeber zu erbringen.
Schutz und Zahlung
- Wann beginnt Dein Garantieschutz?
Dein Garantieschutz besteht, sobald Deine Garantieverlängerung von Dir als Garantienehmer bei uns Online im Webshop oder Offline in unseren Stores gekauft wurde.
Frühestens jedoch nach Ablauf der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung.
- Wast hast Du als Garantienehmer bei Deiner Rechnungszahlung zu beachten?
- Deine Rechnungszahlung ist zusammen mit Deinem Gerätekauf durch die beim Kauf ausgewählte Zahlungsweise zu leisten.
- Der in der Rechnung gestellte Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Hast Du den Betrag bei Eintritt Deines Garantiefalls noch nicht bezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Eine Leistungspflicht seitens des Garantiegebers besteht natürlich, wenn dem Garantiegeber nachgewiesen wird, dass Du als Garantienehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
- Wann endet Deine Garantieverlängerung?
- Deine Garantieverlängerung endet nach Ablauf der beim Kauf ausgewählten Laufzeit.
- Deine Garantieverlängerung kann 14 Tage nach Deinem Kauf vom Garantiegeber schriftlich per E-Mail, Fax oder per Post widerrufen werden. Du kannst auch das Widerrufsformular, welches auf der Website des Garantiegebers angeführt ist für Deinen Widerruf verwenden. Die Adressdaten des Garantiegebers sind der ersten Seite des Formulars zu entnehmen.
Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs (Poststempel).
- Was gilt bei einer Rücknahme oder bei eines Austausches Deines Gerätes?
- Wird der Kauf für das in der Garantieverlängerung enthaltene Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung rückgängig gemacht, wird auch die Garantieverlängerung beendet. Der Kauf wird somit rückabgewickelt.
- Bei Rückgabe Deines versicherten Gerätes im Rahmen eines bestehenden Wiederrufsrecht wird zeitgleich auch die Garantieverlänger beendet. Der Kauf wird rückabgewickelt.
- Bei einem Austausch des beschädigten Gerätes gegen ein neues Gerät gleicher Art und Güte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung , geht die Garantieverlängerung auch auf Dein neues Gerät über.
Weitere Regelungen
- Welches Recht findet Anwendung und wo kannst Du Deine Ansprüche gerichtlich geltend machen?
- Für die Garantieverlängerung gilt das Recht des Landes, in dem der Kauf der Garantieverlängerung abgewickelt wurde.
Beim Onlinekauf gilt das Recht in Österreich bzw. des Landes in dem sich der Firmensitz des Garantiegebers befindet.
- Bist Du als Garantienehmer der Meinung , dass der Garantiegeber eine Leistung zu unrecht abgelehnt hat, kannst Du die Entscheidung bei dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Gericht überprüfen lassen.
Verlegst Du als Garantienehmer Deinen Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraunms, kannst Du dich ausschließlich an das für den Firmensitz des Garantiegebers zuständige Gericht wenden.
- Wer ist Dein Ansprechpartner?
Bei Fragen oder bei Eintritt eines Schadenfalles hast Du dich als Garantienehmer direkt an den Garantiegeber zu wenden.
Die Kontaktdaten des Ansprechpartners befinden sich auf unten angeführt:
BODYFIT Handels KG
Wiener Straße 190
4020 Linz
Tel: +43 / 5356 / 90990
Email: info@bodyfit-shop.at
Web: www.bodyfit-shop.at
Shop: Josef-Pirchl-Straße 10, 6370 Kitzbühel
Shop: Wiener Straße 221-223, 4020 Linz